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Spielbetrieb

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Spielreglement

Der Begriff „Tennisspieler“ etc gilt sinngemäss auch für die weibliche Form.

1. Allgemeines

Appell
Sportlicher Anstand und Rücksichtnahme soll oberster Grundsatz jedes Tennisspielers sein.

Zweck
Das Reglement bezweckt, den gesamten Spielbetrieb zu regeln und Streitigkeiten zu verhüten. Die Spielleitung sorgt für sinngemässe Anwendung dieses Reglementes.

Pflichten der  Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich den Anordnungen der Spielleitung zu unterziehen und sie in ihren Bestrebungen für einen reibungslosen Spielbetrieb zu unterstützen.

Spielabbruch
Bei Nichtbeachtung vorliegender Vorschriften hat die Spielleitung das Recht, jedes Spiel ohne weiteres abzubrechen.

2. Benützung der Plätze

Belegung der Plätze
Anspruch auf einen frei werdenden Platz haben grundsätzlich Mitglieder, die am längsten gewartet haben, unabhängig davon, ob sie schon gespielt haben oder nicht. Wenn alle vier Plätze belegt sind (Anspruch 45 Min., bei Doppel 60 Min.), soll kein spielbereites Mitglied länger als 45 Minuten warten müssen. Bei grossem Andrang werden Doppel gespielt; Forderungsspiele sollen wenn möglich verschoben werden. Die Platzuhren werden auf die Spiel-Endzeit gestellt. Nach dem Spiel sind die Plätze zu wischen und wenn nötig zu spritzen.

Junioren
Junioren ab 16 Jahren sind gleich spielberechtigt wie Aktive.

Schüler
Schüler haben an allen Tagen bis 17:00 Uhr die gleiche Spielberechtigung wie Erwachsene und Junioren.
Sie müssen um 20 Uhr die Tennisanlage verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen sind. Ausnahmen:
a) Forderungsspiele mit einem Aktivmitglied
b) Als Mitspieler in einer Interclubmannschaft bis zum Abschluss der Interclub-Spiele

Sperren der Plätze
Die Spielleitung hat das Recht, für Reparaturen oder bei schlechtem Zustand die Plätze zu sperren.

Trainerstunden und Anlässe
Für geleitete Unterrichtsstunden (Anfänger, Schüler, IC-Mannschaften, Junioren) können Plätze befristet reserviert werden. Dies gilt ebenfalls für Anlässe (Clubmeisterschaften, kantonale Anlässe, etc)

Gäste
Aktivmitglieder dürfen pro Saison höchstens fünf Mal einen Gast zum Tennisspiel einladen. Der einladende Spieler bezahlt für den Gast Fr. 10.-. Der gleiche Gast darf pro Saison höchstens dreimal spielen. Junioren und Schüler zahlen für den Gast Fr. 5.-. Die Gäste sind in der Gästeliste einzutragen. In der Tennishalle muss der entsprechende Platzanteil direkt an die Halle bezahlt werden.

Tennishalle
In der Tennishalle gelten ausser für Gäste sinngemäss alle Bestimmungen des vorliegenden Spielreglementes.

Nachtruhe
Beim abendlichen Zusammensein auf den Tennisanlagen ist auf die Nachtruhe unserer Nachbarn Rücksicht zu nehmen und man hat sich auch entsprechend rücksichtsvoll vom Tennishaus und der Tennishalle zu entfernen.

Beschädigungen
Mutwilliges Beschädigen einer Einrichtung unserer Tennisanlage geht auf Kosten des Verursachers. Der Vorstand behält sich weitere Massnahmen vor.

Weinfelden, im April 1987

leicht angepasst anlässlich der GV 1995/1996
leicht angepasst und Abschnitt „Forderungssspiele“ entfernt anlässlich GV 2009
Der Vorstand

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